Allgemeine Geschäftsbedingungen für E-Commerce
Published by: JUDr. Rastislav Masnyk , JUDr. Ivana Vaculčiaková, 30.10.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen für E-Commerce
Der Betreiber des E-Shops sollte nicht vergessen, den Verbraucher ordnungsgemäß über das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu belehren, aber auch uber Fallen wenn ein Rücktritt vom Vertrag im Gegenteil nicht möglich ist. In der Praxis kommt es vor, dass Verbraucher ihr Widerrufsrecht missbrauchen und die Ware über den Rahmen ihrer üblichen Prüfung hinaus nutzen, was zu einer Wertminderung der Ware führen kann.
Nach dem in der Slowakischen Republik geltenden Handelsgesetzbuch kann ein Teil des Vertragsinhalts auch durch Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt werden. Diese müssen den Vertragsparteien bekannt sein oder dem Angebot beigefügt werden. Die Anwendung eigener Geschäftsbedingungen eignet sich besonders für Unternehmen mit Dutzenden oder Hunderten von Kunden, bei denen der Abschluss einzelner Verträge unpraktisch und verschwenderisch wäre.
Im Bereich des E-Commerce, bei dem die Erbringung von Dienstleistungen oder die Lieferung von Waren aus der Ferne erfolgt, sind allgemeine Geschäftsbedingungen von großer Bedeutung. Ihr Inhalt variiert erheblich, je nachdem, welche Beziehungen sie reglementieren. Handelt es sich bei dem Kunden um eine natürliche oder juristische Person, die im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit handeln, unterscheidet sich der Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von den Geschäftsbedingungen für Verbrauchern.
Die Beziehungen zu Verbrauchern werden durch EU-Standards und auch durch die slowakische Gesetzgebung umfassend geregelt. Das Gesetz sieht nicht ausdrücklich vor, dass E-Shops allgemeine Geschäftsbedingungen haben. Andererseits gibt es jedoch eine Vielzahl von Informationspflichten, deren Nichtbeachtung zu einer Sanktion durch die slowakische Handelsinspektion führen kann. Diese Informationen kann der Händler dem Käufer bereits vor Vertragsschluss in den AGB mitteilen. Mit der Absendung der Bestellung erklärt sich dann der Käufer mit diesen einverstanden.
Zu den grundsätzlichen Informationspflichten gehört die Auskunftserteilung insbesondere über: Firmenname, Sitz, Registernummer, das Register, in dem der Betreiber geführt wird, aber auch über die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Wichtig ist auch die Angabe der Aufsichtsbehörde, Auskunft über die Beschaffenheit der Ware bzw. die Art der Dienstleistung sowie die Angabe der Zahlungs- und Lieferbedingungen. Der Betreiber des E-Shops sollte nicht vergessen, den Verbraucher ordnungsgemäß über das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu belehren, aber auch uber Fallen wenn ein Rücktritt vom Vertrag im Gegenteil nicht möglich ist. In der Praxis kommt es vor, dass Verbraucher ihr Widerrufsrecht missbrauchen und die Ware über den Rahmen ihrer üblichen Prüfung hinaus nutzen, was zu einer Wertminderung der Ware führen kann. In einem solchen Fall ist es angebracht, die Folgen eines solchen Rechtsmissbrauchs vorab in den Geschäftsbedingungen zu regeln. Raum für besondere Anpassungen der Geschäftsbedingungen ist beispielsweise auch wenn der Käufer die Ware innerhalb der Frist, ohne vorherigen Rücktritt vom Vertrag, nicht übernimmt.
Eine besondere Kategorie ist die Informationspflicht in Bezug auf personenbezogene Daten bzw. die Nutzung sog Cookie-Dateien. Auch Informationen über die Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten, deren Umfang und Hinweise zu Rechten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten sollten Teil der Geschäftsbedingungen der E-Shop-Betreiber sein.
Autoren: JUDr. Rastislav Masnyk , JUDr. Ivana Vaculčiaková